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Brandschutzkonzept

Brandschutzkonzepte werden für Sonderbauten zwingend vorgeschrieben, um eine Baugenehmigung zu erwirken. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Neubau, Umbau oder einfach nur eine Nutzungsänderung handelt. Lediglich die Einordnung in einen Sonderbau (bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung) ist hier maßgebend. Es können auch mehrere Sonderbautypen für ein Gebäude zutreffen. Hierzu zählen in Baden-Württemberg bspw.:

  • Hochhäuser (Gebäude mit einer Höhe nach § 2 Absatz 4 Satz 2
    von mehr als 22 m)
  • Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt mehr als 400 m² haben
  • Bauliche Anlagen und Räume, die überwiegend für gewerbliche Betriebe bestimmt sind, mit einer Grundfläche von insgesamt mehr als 400 m²
  • Büro- und Verwaltungsgebäude mit einer Grundfläche von insgesamt mehr als 400 m²
  • Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege von Kindern, Menschen mit Behinderung oder alten Menschen, ausgenommen Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege für nicht mehr als acht Kinder
  • Versammlungsstätten und Sportstätten
  • Bauliche Anlagen mit erhöhter Brand-, Explosions-, Strahlen- oder Verkehrsgefahr
  • Bauliche Anlagen und Räume, bei denen im Brandfall mit einer Gefährdung der Umwelt gerechnet werden muss
  • Fliegende Bauten
  • Gemeinschaftsunterkünfte und Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten
  • Bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m

Jedes Brandschutzkonzept wird nach einer in sich schlüssigen Gesamtsichtweise eines Gebäudes / Sonderbaus angefertigt und richtet sich inhaltlich nach § 9 der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO). Durch die Bearbeitung zahlreicher Brandschutzkonzepte in den vergangenen Jahren, haben wir umfassende Erfahrungen gesammelt, bauordnungsrechtliche Anforderungen und kostensenkende/wirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen.

Neben dem Fachwissen und dem Praxisbezug haben wir durch eine konstruktive Zusammenarbeit mit den zuständigen Bauordnungsämtern, Feuerwehren und Brandschutzdienststellen eine umfassende Grundlage geschaffen, um auch weiterhin in Ihrem Sinne Projekte erfolgreich zu erarbeiten.

Vermeiden Sie kostenintensive Brandschutzauflagen und nutzen Sie unsere Kompetenz bereits in der Planungsphase. Zögern Sie nicht, uns rechtzeitig um Unterstützung zu bitten.

Feuerwehrpläne / Brandschutzpläne / Flucht- und Rettungspläne

Inhalt folgt.

Legal Compliance / Rechtskataster

Inhalt folgt.

Unterweisungen / Schulungen

Praxisorientiert und auf Ihre Wünsche zugeschnitten, für einen passgenauen Schutz im betrieblichen Alltag.

Ihnen fehlt die Zeit? Wir erstellen für Sie Schulungen und Unterweisungen, in den wir genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter eingehen. Gern auch als Online-Schulung.

Ab einer Teilnehmerzahl von 5 Personen führen wir auch gern die Schulungen/Unterweisungen direkt in Ihren Räumen durch.